Gefährdungsbeurteilung. Wir entwickeln oder
aktualisieren mit Ihnen die betriebliche Gefährdungsbeurteilung
als Kern des Arbeitsschutzes. Daraus leiten wir praktische
Massnahmen ab, unterstützen Betriebe bei der Umsetzung, prüfen
die Wirksamkeit und passen sie an.
Dokumentation. Die Aufsichtspersonen Ihrer
Berufsgenossenschaft legen Wert auf eine vollständige,
aussagekräftige, systematische und aktuelle Dokumentation Ihrer
Gefährdungsbeurteilung und aller anderen Aktivitäten Ihres
Arbeitsschutzes. Sie ist für jeden Betrieb verpflichtend,
vermittelt einen schnellen Überblick, was ein Betrieb im
Arbeitsschutz unternimmt und wo möglicherweise nachgebessert
werden sollte. Erfahrungsgemäß fällt es vielen Betrieben
schwer, ihren Dokumentationspflichten nachzukommen. Hier
beraten und unterstützen wir Betriebe, stimmen uns im
Bedarfsfall mit Ihrer Aufsichtsperson ab, so dass Sie entlastet
sind und mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft bleibt.
Netzwerk. Als Partner in einem Netzwerk aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und Arbeitspsychologen unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen, führen kleine Aufgaben ebenso durch wie große Projekte ohne die Nachteile eines Verwaltungs-Overheads.
Unternehmensziele, -abläufe und Arbeitsschutz. Arbeitsschutz gestalten wir so, dass er sich rechtssicher in Ihre betrieblichen Abläufe einfügt, das Erreichen Ihrer Unternehmensziele unterstützt und die Arbeitskraft und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter erhält und fördert.
Sicherheitsbeauftragte. Wir stellen fest, wie viele Sicherheitsbeauftragte Sie brauchen, beraten zur formalen Bestellung und bilden sie im Bedarfsfall aus.
Dokumentation und Unterlagen.
Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Gefahrstoffkataster,
Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschutzausschuss und
weitere Angelegenheiten müssen nicht nur erledigt werden.
Darüber hinaus besteht für Betriebe eine
Dokumentationspflicht.
So sollen konkret die Unterweisungsnachweise die konkreten
Unterweisungsinhalte mit Datum und Teilnehmern benennen.
Gefährdungsbeurteilungen sollen nach einer bestimmten
Systematik aufgebaut sein, die erfahrungsgemäß vielen Betrieben
Schwierigkeiten macht.
Wir unterstützen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer
Dokumentation.
Arbeitsschutzausschuss ASA. Nicht jeder Betrieb braucht einen Arbeitsschutzausschuss. Wir beraten Sie, wann Sie einen Arbeitsschutzausschuss einrichten müssen, wie oft er tagt, nehmen als unternehmensexterne Fachkraft für Arbeitssicherheit daran teil und moderieren im Bedarfsfall.
Begehungen. Begehungen dienen der Feststellung
von Gefährdungen und sind für die Umsetzung und Kontrolle des
betrieblichen Arbeitsschutzes zentral. Nicht erkannte oder
nicht beseitigte Gefährdungen können zu Arbeitsausfall der
betroffenen Mitarbeitern führen. Damit fällt entweder
Produktivität aus oder für andere Mitarbeiter, die den
Arbeitsausfall ausgleichen, steigt das Unfallrisiko.
Um beides zu vermeiden, führen wir mit Ihnen Begehungen durch,
geben Hinweise zu Gefährdungen, schlagen Massnahmen zum
Arbeitsschutz vor, prüfen deren Umsetzung und erstellen
Begehungsberichte für Ihre Dokumentation..
Kommunikation mit Berufsgenossenschaften. Die
Aufsichtsperson Ihrer Berufsgenossenschaft führt ebenfalls
Begehungen durch, hat Auskunfts- und Zugangsrechte, prüft die
Dokumentation von Betrieben und verlangt Nachbesserungen.
Wir kommunizieren im Bedarfsfall als von Ihnen beauftragte
Fachkraft für Arbeitsschicherheit mit Ihrer
berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsperson, klären Sachverhalte
und beraten Betriebe zur Umsetzung der von der Aufsichtsperson
angesprochenen Optimierungspotenziale.
Mitarbeiterverhalten fördern. "Ich habe es meinen Mitarbeitern doch gesagt, aber die haben das nicht gemacht." Diese Aussagen hören wir manchmal von Betrieben. Es gibt viele Gründe, warum MitarbeiterInnen sich nicht sicherheitsgerecht verhalten und sich selbst und andere KollegInnen Unfallgefahren aussetzen. Wir beraten, wie Sie sicherheitsgerechtes Verhalten bei ihren MitarbeiterInnen fördern können.